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Teilnahmebedingungen für „Smily – das CHECK24 Treueprogramm in Deutschland“

Stand: Mai 2026

Mit „Smily“, dem Treueprogramm von CHECK24, können teilnahmeberechtigte Personen im Zusammenhang mit qualifizierenden Abschlüssen über CHECK24 Smily Vorteile erhalten, insbesondere Smily Punkte, Rabatte, Cashbacks oder weitere Extras. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und CHECK24 über die Teilnahme am Treueprogramm „Smily“ in Deutschland.

1. Anbieter, Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

1.1 Anbieter und Betreiber des Treueprogramms ist die CHECK24 GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66 in 80636 München, Deutschland, E-Mail: smily@check24.de (nachfolgend „CHECK24“).

1.2 „Smily“ ist der Name des Treueprogramms von CHECK24.

1.3 Smily wird über die Website check24.de, über die CHECK24 App sowie, sofern verfügbar, über andere Anwendungen/Benutzeroberflächen bereitgestellt (zusammengefasst als „Website“ bezeichnet).

1.4 „Teilnehmer“ ist jede natürliche Person, die die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllt.

1.5 „CHECK24 Kundenkonto“ („Kundenkonto“) ist das Kundenkonto, welches von CHECK24 betrieben wird und für das eigenständige Nutzungsbedingungen gelten.

1.6 „Teilnehmende Unternehmen“ sind zu CHECK24 gehörende inländische Unternehmen, die hier im Impressum auf der Website abgerufen werden können.

1.7 Abschlüsse sind über die Website initiierte und vom jeweiligen Partner der teilnehmenden Unternehmen bestätigte Verträge oder vergleichbare Leistungsvorgänge (insbesondere Buchung, Kauf, Abschluss), die (1.) dem Teilnehmerkonto (siehe Ziffer 2.2) eindeutig zugeordnet werden können, (2.) wirksam zustande gekommen sind, (3.) nicht mehr widerrufen, storniert, zurückgegeben oder anderweitig rückabgewickelt werden können und (4.) nicht aufgrund von Nichtzahlung oder aus anderen Gründen nachträglich entfallen.

1.8 „Qualifizierende Abschlüsse“ sind Abschlüsse nach Ziffer 1.7, die darüber hinaus bei Abschluss auf der Website explizit als dem Smily Level-Fortschritt anrechenbar gekennzeichnet sind und erst nach Begründung der Teilnahme an Smily getätigt werden. Ausschließlich qualifizierende Abschlüsse zahlen auf die Berechnung des Mitgliedschaftslevels („Smily Level“) ein (siehe Ziffer 4).

1.9 Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme an Smily. Sie gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des Kundenkontos sowie zu den für die einzelnen Smily Aktionen oder Angebote geltenden Bedingungen des jeweils vermittelten Produkts/Vertrags der teilnehmenden Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot auf der Website angezeigt werden. Solche aktionsbezogenen Bedingungen konkretisieren die in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Smily Vorteile für die jeweilige Aktion und gehen insoweit vor, als sie für eine bestimmte Aktion abweichende oder zusätzliche Regelungen (z.B. zu Einlösemöglichkeiten oder Mindestumsätzen) vorsehen.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, die volle Geschäftsfähigkeit besitzen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben (zusammengefasst als „teilnahmeberechtigte Person“ bezeichnet).

2.2 Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an Smily ist, (1.) die Voraussetzungen als teilnahmeberechtigte Person gemäß Ziffer 2.1 zu erfüllen, (2.) ein aktives, und damit nicht gekündigtes/gelöschtes CHECK24 Kundenkonto zu besitzen, (3.) eine erfolgreiche Smily-Registrierung über die Website für dieses CHECK24 Kundenkonto zu besitzen, (4.) eine Werbeeinwilligung im Kontext dieser Teilnahme an Smily erteilt zu haben, und (5.) sowohl der Inhaber des CHECK24 Kundenkontos als auch der Teilnehmer an Smily müssen dieselbe Person sein; infolgedessen bilden fortan Smily und das CHECK24 Kundenkonto eine eindeutige Einheit, die sich immer auf eine konkrete Person bezieht (zusammengefasst als „Teilnehmerkonto“ bezeichnet). Ein späterer Widerruf der Werbeeinwilligung nach Satz 1 Nr. (4.) lässt die Teilnahme an Smily unberührt; CHECK24 kann in diesem Fall jedoch bestimmte Kommunikations- oder Personalisierungsfunktionen einschränken.

2.3 Pro teilnahmeberechtigte Person ist grundsätzlich nur ein Teilnehmerkonto zulässig.

2.4 Die Teilnahme ist unentgeltlich.

2.5 Vorteile, Level etc. im Kontext von Smily sind an eine konkrete Person und ihr zugeordnetes Teilnehmerkonto gebunden und damit nicht übertragbar. Selbiges gilt auch für das Teilnehmerkonto allein.

2.6 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. CHECK24 kann die Teilnahme aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere zur Missbrauchsvermeidung, bei unvollständigen/unkorrekten Angaben, bei technischen Gründen, die eine ordnungsgemäße Programmteilnahme vorübergehend oder dauerhaft verhindern, oder bei rechtlichen Gründen, insbesondere regulatorischen Beschränkungen.

3. Programm

3.1 Im Rahmen von Smily können Teilnehmern je nach Mitgliedschaftslevel („Smily Level“) Smily Rabatte, Smily Cashbacks, Smily Punkte und/oder weitere Extras (zusammengefasst als „Smily Vorteile“ bezeichnet) bei teilnehmenden Unternehmen gewährt werden. Welche Vorteile im Einzelfall durch diese teilnehmenden Unternehmen gewährt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt bzw. der jeweiligen Aktion und wird vor Abschluss bzw. im Rahmen der Aktion auf der Website durch die teilnehmenden Unternehmen transparent ausgewiesen. Die Grundlage für die Berechnung des Smily Levels eines Teilnehmers sind seine qualifizierenden Abschlüsse.

3.2 Die Gewährung von qualifizierenden Abschlüssen obliegt ausschließlich den teilnehmenden Unternehmen, bei denen ein Teilnehmer Abschlüsse getätigt hat. Für Einwendungen gilt Ziffer 5.5.

3.3 Smily stellt eine freiwillige, unentgeltliche Zusatzleistung dar. Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit des Programms oder bestimmter Aktionen oder Vorteile durch die teilnehmenden Unternehmen besteht nicht. Einzelheiten zur Weiterentwicklung und Änderung des Programms richten sich nach Ziffer 14.

3.4 Für die Durchführung des Programms ist ein begrenzter Datenaustausch zwischen CHECK24 als Programmbetreiberin und den teilnehmenden Unternehmen erforderlich. CHECK24 übermittelt den teilnehmenden Unternehmen im Falle der Anbahnung eines bestätigten Abschlusses des Teilnehmers die Information, dass der Teilnehmer am Programm teilnimmt, sowie sein aktuelles Smily Level, damit Smily Vorteile korrekt gewährt werden können. Die teilnehmenden Unternehmen übermitteln im Gegenzug an CHECK24 die für die Berechnung von Smily Punkten und qualifizierenden Abschlüssen erforderlichen Transaktionsinformationen. Der Datenaustausch beschränkt sich auf das für die Programmdurchführung Erforderliche.

4. Smily Level

4.1 Smily kann verschiedene „Smily Level“ vorsehen. Die Level richten sich u.a. nach der Anzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestätigten qualifizierenden Abschlüsse. Die maßgeblichen Level-Anforderungen werden auf smily.check24.de/benefits transparent ausgewiesen.

4.2 Änderungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 14.

5. Smily Vorteile

5.1 Teilnehmer können im Rahmen ihrer Teilnahme an Smily für bestimmte Abschlüsse bei den teilnehmenden Unternehmen Smily Vorteile erhalten.

5.2 Maßgeblich für Art und Umfang der für einen Abschluss gewährten Smily Vorteile sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses auf der Website ausgewiesenen Bedingungen. Nachträgliche Änderungen oder die Beendigung einzelner Smily Vorteile wirken sich nicht auf bereits getätigte Abschlüsse aus. Für künftige Abschlüsse können teilnehmende Unternehmen Smily Vorteile eigenverantwortlich und unabhängig von Ziffer 14 mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder einstellen.

5.3 Smily Cashback-Beträge werden grundsätzlich nur gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für einen bestätigten Abschluss nach Ziffer 1.7 erfüllt sind. Zusätzlich kann für die Gutschrift eine erfolgreiche Bestätigung durch die jeweiligen Partner der teilnehmenden Unternehmen und/oder die Vorlage qualifizierter Nachweise erforderlich sein, soweit dies auf der Website oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot der teilnehmenden Unternehmen ausgewiesen ist. Fraud-, Phishing- oder sonstige Betrugsvorgänge führen generell zu keiner Gutschrift.

5.4 Smily Vorteile können an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, insbesondere an Mindestbuchungswert, Reisezeitraum, Verfügbarkeit und Partnerbedingungen, soweit dies auf der Website oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.

5.5 Soweit qualifizierende Abschlüsse und/oder Smily Vorteile nicht, nicht vollständig oder nicht zutreffend gewährt oder zugeordnet werden, soll der Teilnehmer dies unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme, in Textform (z. B. per E-Mail) vorrangig bei dem teilnehmenden Unternehmen geltend machen, bei dem der zugrundeliegende Abschluss getätigt wurde, und geeignete Nachweise (z. B. Buchungs- oder Auftragsbestätigung, Rechnung) beifügen. Eine zeitnahe Meldung erleichtert die Klärung, da die Nachvollziehbarkeit mit zunehmendem Zeitablauf eingeschränkt sein kann. CHECK24 unterstützt den Teilnehmer auf dessen Anfrage bei der Klärung mit den teilnehmenden Unternehmen. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers, insbesondere Verjährungsfristen, bleiben unberührt.

6. Smily Punkte

6.1 Smily Punkte können Teilnehmern bei bestimmten Abschlüssen nach Maßgabe von Ziffer 5 gutgeschrieben werden. Smily Punkte können nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen insbesondere für Rabatte und Cashbacks eingelöst, ausgezahlt oder gespendet werden. Der rechnerische Gegenwert bei der Einlösung oder Auszahlung beträgt dabei: 1 Smily Punkt entspricht EUR 0,01 (ein Eurocent).

6.2 Die Gutschrift von Smily Punkten erfolgt üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung des Abschlusses gemäß Ziffer 1.7.

6.3 Bei Rückgängigmachung eines Abschlusses (z. B. Widerruf, Rücktritt, Anfechtung, Storno, Umtausch) sowie bei Fehlbuchungen oder Missbrauch (z. B. Fraud-, Phishing- oder sonstige Betrugsvorgänge, Scheinabschlüsse, Manipulation von Tracking oder Zuordnung) kann die betreffende Punktegutschrift storniert oder berichtigt werden. Bereits ausgezahlte oder eingelöste Vorteile können in dem Umfang rückbelastet bzw. verrechnet werden, der dem Wert der der rückabgewickelten Transaktion zugeordneten Punktegutschrift bzw. des rückabgewickelten Vorteils entspricht.

6.4 Smily Punkte begründen keinen Anspruch auf Verzinsung.

6.5 Besteht der Punktestand eines Teilnehmers ausschließlich aus Eröffnungs- oder vergleichbaren Willkommensgutschriften, ist eine Einlösung, Auszahlung oder Spende dieser Punkte ausgeschlossen. Solche Punkte können erst eingelöst, ausgezahlt oder gespendet werden, wenn der Teilnehmer weitere Smily Punkte erworben hat.

7. Punktestand

7.1 Smily Punkte werden im Teilnehmerkonto gespeichert. Der Teilnehmer kann den aktuellen Punktestand jederzeit in seinem CHECK24 Kundenkonto abrufen.

7.2 CHECK24 kann dem Teilnehmer zusätzlich in angemessenen Abständen Informationen zum Punktestand per E-Mail, Push und/oder in seinem CHECK24 Kundenkonto bereitstellen.

7.3 Die Gewährung der Punkte obliegt ausschließlich den teilnehmenden Unternehmen, bei denen ein Teilnehmer Abschlüsse getätigt hat. Für Einwendungen gegen die Richtigkeit des Punktestands, die auf der Gewährung von Punkten durch die teilnehmenden Unternehmen beruhen, gilt Ziffer 5.5. CHECK24 bleibt Ansprechpartner für Fragen zur Darstellung des Punktestands im Teilnehmerkonto.

8. Einlösung von Smily Punkten für Rabatte und Cashbacks

8.1 Smily Punkte können bei ausdrücklich als einlösbar gekennzeichneten Angeboten für Rabatte oder Cashbacks eingesetzt werden. Einlösbare Angebote werden bei den teilnehmenden Unternehmen in Suchergebnissen, Detailseiten und/oder im Abschlussprozess entsprechend gekennzeichnet.

8.2 Die Höhe des gewährten Rabatts je eingelöstem Smily Punkt richtet sich nach Ziffer 6.1.

8.3 Die Einlösung ist nur über die von teilnehmenden Unternehmen bereitgestellte Einlösefunktion möglich. Eine Einlösung bei einer Weiterleitung auf externe Seiten ohne Einlösefunktion ist ausgeschlossen.

8.4 Smily Punkte können nur einmal verwendet werden: Eingelöste Smily Punkte können nicht zusätzlich zur Auszahlung gebracht werden.

8.5 Wird ein Abschluss, bei dem Smily Punkte eingelöst wurden, storniert oder rückabgewickelt, werden eingelöste Smily Punkte grundsätzlich wieder gutgeschrieben, sobald die Rückabwicklung bestätigt ist; abweichende Aktionsbedingungen bleiben vorbehalten.

9. Auszahlung von Smily Punkten

9.1 Smily Punkte können ab 1.000 (in Worten: eintausend) Smily Punkten in Geld ausgezahlt werden. Unterhalb dieser Schwelle ist eine Auszahlung in Geld grundsätzlich ausgeschlossen. Die Höhe der Auszahlung je ausgezahltem Smily Punkt richtet sich nach Ziffer 6.1.

9.2 Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das im Teilnehmerkonto hinterlegte Bankkonto.

9.3 Der Auszahlungsauftrag wird über das Teilnehmerkonto erteilt. CHECK24 kann zur Betrugs- und Missbrauchsprävention angemessene Sicherheits- und Verifizierungsschritte vorsehen.

9.4 CHECK24 ist berechtigt, Auszahlungen mit berechtigten Gegenansprüchen, insbesondere aus Rückbelastungen nach Ziffer 6.3, zu verrechnen.

10. Spenden von Smily Punkten

10.1 Smily Punkte können aktionsweise auch gespendet werden, soweit CHECK24 eine entsprechende Spendenfunktion anbietet. Eine Spendenbescheinigung wird nicht erteilt.

10.2 Für Spendenaktionen gelten die jeweils aktionsbezogenen Bedingungen, die im Rahmen der jeweiligen Spendenaktion auf der Website abrufbar sind.

11. Punkteverfall

11.1 Mit Kündigung oder Löschung des CHECK24 Kundenkontos bzw. mit sonstiger Beendigung der Teilnahme endet auch die Teilnahme an Smily. Der Umgang mit dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Punktestand richtet sich nach Ziffer 14.

11.2 Unabhängig davon verfallen Smily Punkte mit Ablauf des 31.03. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab dem Datum der Bestätigung der jeweiligen Punktegutschrift, sofern nicht gegenüber dem Teilnehmer längere Verfallsfristen bekannt gegeben worden sind. Jeder Punkt ist damit mindestens 36 Monate gültig; aus technischen Gründen erfolgt der Verfall der Punkte nach Ablauf der Mindestgültigkeitsdauer sodann jeweils gesammelt zum nächsten 31.03.

11.3 Auf einen Verfall von Smily Punkten wird im Teilnehmerkonto mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Verfallsdatum nach Ziffer 11.2 gesondert hingewiesen.

12. Pflichten des Teilnehmers; Prüfung, Sperrung, Ausschluss und Folgen bei Pflichtverstößen und Missbrauch

12.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 2 während der gesamten Teilnahme zu erfüllen, bei Registrierung und Nutzung von Smily vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen, Änderungen unverzüglich im CHECK24 Kundenkonto zu aktualisieren, seine Zugangsdaten geheim zu halten und bei berechtigten Prüfungen durch CHECK24 in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Dies gilt nicht für die im Rahmen der Registrierung erteilte Einwilligung nach Ziffer 2.2 Satz 1 Nr. (4.), die der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

12.2 CHECK24 ist berechtigt, das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen sowie die ordnungsgemäße Nutzung von Smily zu prüfen, soweit konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen oder ein sonstiger sachlicher Grund vorliegt. CHECK24 kann in diesem Zusammenhang angemessene und geeignete Nachweise verlangen.

12.3 Untersagt sind insbesondere die Nutzung von Smily durch oder für Dritte, mehrere Teilnehmerkonten derselben Person, die Umgehung von Teilnahmevoraussetzungen oder Programmregeln, automatisierte Zugriffe auf Smily oder das Teilnehmerkonto, insbesondere durch Bots oder Skripte, Manipulationen von Abschlüssen, Transaktionen oder deren Zuordnung sowie jede missbräuchliche, rechtswidrige oder sonst zweckwidrige Nutzung.

12.4 Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen anwendbares Recht oder bestehen objektive Anhaltspunkte für Betrug, Missbrauch oder Manipulation, kann CHECK24 die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die vorübergehende Sperrung des Teilnehmerkontos, die Aussetzung von Gutschriften, Auszahlungen, Einlösungen oder sonstigen Smily Vorteilen, der Ausschluss vom Programm sowie die außerordentliche Kündigung. Soweit angemessen, wird CHECK24 den Teilnehmer vor einem endgültigen Ausschluss oder einer außerordentlichen Kündigung anhören oder abmahnen.

12.5 Soweit Smily Vorteile unberechtigt oder unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurden, sind CHECK24 oder das jeweils betroffene teilnehmende Unternehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit berechtigt, diese nicht gutzuschreiben, zu stornieren, zurückzubuchen oder deren Einlösung bzw. Auszahlung abzulehnen. Bereits ausgezahlte, verrechnete oder eingelöste Vorteile kann CHECK24 in Höhe des Werts der unberechtigt erlangten Vorteile zurückfordern oder mit eigenen Forderungen verrechnen, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder auf Betrug, Missbrauch oder Manipulation beruhen und dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12.6 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von CHECK24, insbesondere das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

13. Haftung

13.1 CHECK24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von CHECK24 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, die keine wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) darstellen, ausgeschlossen.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CHECK24.

13.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Kündigung, Änderungen und Einstellung des Programms

14.1 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an Smily jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen, insbesondere per E-Mail an smily@check24.de. Die Kündigung der Teilnahme an Smily lässt das CHECK24 Kundenkonto unberührt.

14.2 CHECK24 kann die Teilnahme des Teilnehmers an Smily ordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CHECK24 liegt insbesondere vor, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2 nicht oder nicht mehr vorliegen, wobei hiervon der Widerruf der Werbeeinwilligung ausgenommen ist, oder ein Fall der Ziffer 12.4 vorliegt und es CHECK24 unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, die Teilnahme bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird CHECK24 den Teilnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung abmahnen oder ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.

14.3 CHECK24 kann Smily insgesamt oder in einzelnen Bestandteilen mit Wirkung für die Zukunft ergänzen, ändern oder einstellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei rechtlichen, regulatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsverhindernden Anforderungen, Änderungen der Markt- oder Partnerbedingungen oder zur Weiterentwicklung des Programms vor.

14.4 Wesentliche nachteilige Änderungen sowie die vollständige oder teilweise Einstellung des Programms wird CHECK24 grundsätzlich mit angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Im Fall der vollständigen Einstellung kann CHECK24 die Teilnahmeverträge nach Ziffer 14.2 Satz 1 ordentlich kündigen. Für die Abwicklung bestätigter Smily Punkte gilt in diesem Fall Ziffer 14.5 lit. b entsprechend. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsbedingten Gründen, kann CHECK24 Änderungen oder Einstellungen auch mit kürzerer Frist vornehmen, soweit dies erforderlich ist und dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

14.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung der Teilnahme endet der Vertrag über die Teilnahme an Smily. Programmbezogene Vorteile enden grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt. Bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Ansprüche auf Smily Cashbacks oder sonstige Geldleistungen aus vor Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung der Teilnahme getätigten Abschlüssen bleiben unberührt, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die zu diesem Zeitpunkt im Teilnehmerkonto vorhandenen, bestätigten und noch nicht eingelösten oder ausgezahlten Smily Punkte gilt Folgendes:

  • Grundsätzlich werden die zur Auszahlung möglichen Smily Punkte gemäß Ziffer 9 ausgezahlt. Ziffer 6.3 und Ziffer 6.5 bleiben unberührt.
  • Bei ordentlicher Kündigung durch CHECK24 sowie bei außerordentlicher Kündigung durch CHECK24 aus einem vom Teilnehmer nicht zu vertretenden Grund oder sonstiger Beendigung durch CHECK24 werden die Smily Punkte abweichend von Ziffer 9.1 auch unterhalb der Auszahlungsschwelle ausgezahlt; im Übrigen gilt lit. a entsprechend.

Nimmt ein Teilnehmer nach Kündigung oder Beendigung der Teilnahme erneut an Smily teil, beginnt die Teilnahme neu; frühere Smily Punkte, Smily Level oder sonstige Vorteile werden nicht wiederhergestellt oder angerechnet.

14.6 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung können Smily Punkte und sonstige Smily Vorteile nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden. Bereits vor diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß erteilte Auszahlungsaufträge für Smily Punkte werden nach Maßgabe der Ziffer 9 abgewickelt.

14.7 Rechte von CHECK24 nach Ziffer 12, insbesondere zur Sperrung, Aussetzung, Stornierung, Rückbuchung, Rückforderung oder Verrechnung von Vorteilen, bleiben unberührt, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

14.8 Soweit Änderungen des Smily Programms oder sonstige sachliche Gründe eine Änderung dieser Teilnahmebedingungen erfordern, kann CHECK24 diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. CHECK24 wird dem Teilnehmer Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen und gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Teilnehmer, ist CHECK24 berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers an Smily nach Ziffer 14.2 Satz 1 ordentlich zu kündigen. Für die Abwicklung bestätigter Smily Punkte gilt Ziffer 14.5 lit. b entsprechend.

15. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das CHECK24 nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CHECK24 GmbH, Smily Programm, 80251 München, E-Mail: smily@check24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

16. Datenschutz

Die Datenschutzhinweise von CHECK24 können hier abgerufen werden.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren, weitere Informationen zu Smily

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Teilnehmer dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

17.2 Für Klagen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 CHECK24 ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.4 Weitere Informationen zu Smily finden Sie unter smily.check24.de/benefits.

Anlage 1 – Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
CHECK24 GmbH
Smily Programm
80251 München
E-Mail: smily@check24.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am Smily-Programm.

Bestellt am ()/erhalten am ()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.